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Unsere Neuigkeiten für Sie

März 2010 - Genugtuungsleistungen für Unterhaltsbemessung nicht anrechenbar

Bei der Bemessung von Unterhaltszahlungen wird grundsätzlich das gesamte Einkommen beider Ehegatten angerechnet. Unter Umständen können auch Rückgriffe auf das Vermögen - jedenfalls für eine beschränkte Zeit – zumutbar erscheinen. Grundsätzlich für die Einkommensbemessung ausser Betracht fallen Genugtuungsleistungen, weil sie den Beeinträchtigungen in der Lebensfreude der betroffenen Personen dienen sollen und nicht dem Familienunterhalt.

Februar 2010 - Zuweisung der ehelichen Wohnung

Das Gesetz erwähnt nicht, nach welchen Kriterien die Zuteilung der ehelichen Wohnung im Falle einer Trennung erfolgen soll. Lehre und Rechtsprechung sind sich einig, dass die Zweckmässigkeit und nicht die Eigentumsverhältnisse entscheidend sind. Im Vordergrund stehen die Interessen der Kinder, in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Berufliche und gesundheitliche Gründe können zu einer anderen Beurteilung im Einzelfall führen. Nur ausnahmsweise können auch finanzielle Gründe eine Rolle spielen oder Affektionsinteressen zum tragen kommen.

Januar 2010 - Ausspionieren eines Handys kann strafbar sein

Wer heimlich im Handy des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin nach gespeicherten SMS sucht, macht sich unter Umständen strafbar. Das Bezirksgericht Zürich kam kürzlich zum Schluss, dass es auch in festen Partnerschaften eine höchstpersönliche Sphäre gebe, zu welcher auch Nachrichten gehörten, die vom Empfänger oder Absender als streng vertraulich betrachtet werden. Beim Ausspionieren des Handys des Partners oder der Partnerin müssten verschiedene Schaltflächen gedrückt werden, um an das Ziel zu kommen, argumentierte der Richter, und aufgrund dieser Hürden sei der Bestand eines schützenswerten Geheimbereichs des Handybesitzers offensichtlich. Eine feste Partnerschaft vermöge daran nichts zu ändern.

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