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Unsere Neuigkeiten für Sie

Juli 2010 - Vertrauensärztliche Untersuchung des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber ist auch ohne entsprechende vertragliche Grundlage berechtigt, eine vertrauensärztliche Untersuchung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers anzuordnen, wenn aufgrund von objektiven Anhaltspunkten Anlass besteht, die Richtigkeit eines vorgelegten Arztzeugnisses in Frage zu stellen. Dieser, aus der sogenannten Treuepflicht der Arbeitnehmenden abgeleitete Grundsatz wurde kürzlich vom Kantonsgericht St. Gallen bestätigt und blieb in der Folge vom Bundesgericht unwidersprochen.

Juni 2010 - Kinderzulagen im Rahmen der Unterhaltsbemessung

Ohne anderslautende Anordnung durch das Gericht sind Kinderzulagen, Sozialversicherungsrenten und ähnliche für den Unterhalt des Kindes bestimmte Leistungen zusätzlich zum Kindesunterhalt zu bezahlen. Da diese Leistungen ausschliesslich für den Lebensunterhalt der Kinder gedacht sind, sind sie nicht zum Einkommen desjenigen Elternteils zu zählen, der sie bezieht. Jedoch sind Kinderzulagen von den Lebenshaltungskosten der Kinder in Abzug zu bringen. Mit dem Kindesunterhalt sowie den Kinderzulagen soll maximal der während der Ehe gelebte Standard ausgeglichen werden.

Mai 2010 - Neuerungen im Freizügigkeitsgesetz

Seit Anfang dieses Jahres gilt der Grundsatz, dass niemand bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses kurz vor dem Eintritt in das ordentliche Rentenalter gegen seinen Willen zur vorzeitigen Pensionierung gezwungen werden kann. Neu können Versicherte auch eine Austrittsleistung beanspruchen, wenn sie die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen und die Erwerbstätigkeit weiterführen oder als arbeitslos gemeldet sind. Die Regelung, dass die Austrittsleistung höchstens an zwei Freizügigkeitseinrichtungen übertragen werden darf, hat aber weiterhin Geltung.

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