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Erziehungsgutschrift
01.02.2009
Versicherten wird für diejenigen Jahre eine Erziehungsgutschrift angerechnet, in welchen ihnen die elterliche Sorge für eines oder mehrere Kinder zusteht, die das 16. Altersjahr noch nicht erreicht haben. Bei Verheirateten wird die Erziehungsgutschrift für die Kalenderjahre der Ehe hälftig geteilt. Steht die elterliche Sorge geschiedenen oder unverheirateten Eltern gemeinsam zu, so können diese vereinbaren, welchem Elternteil die ganze Erziehungsgutschrift angerechnet werden soll.
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