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Autofahren und gleichzeitig SMS schreiben
01.11.2009
Wer sich während des Lenkens eines Motorfahrzeugs mit dem Schreiben einer SMS beschäftigt, macht sich einer groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig, selbst wenn dies bei guten nächtlichen Verhältnissen auf einer wenig befahrenen Strecke geschieht. Das Bundesgericht begründete diesen kürzlich gefällten Entscheid damit, dass wenn sich zum gegebenen Zeitpunkt an der betreffenden Stelle ein Fahrradfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer aufgehalten hätten, der Autolenker nicht in der Lage gewesen wäre, einen Zusammenstoss zu verhindern.
Eine grobe Verkehrsregelverletzung begeht, wer durch seine Fahrweise eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt. Dabei muss eine wichtige Verkehrsvorschrift in objektiv schwerer Weise missachtet und die Verkehrssicherheit ernstlich gefährdet werden. Dass der Lenker das Fahrzeug ständig so beherrschen muss, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann, stellt eine wichtige Verkehrsvorschrift dar. Er muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert, und hat dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.
Schwager Schmid Giusto
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