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Unbezahlter Urlaub verlängert Probezeit nicht
01.12.2010
Im schriftlichen Arbeitsvertrag kann eine Probezeit bis maximal drei
Monate vereinbart werden. Eine Verlängerung über diese maximale
Dauer hinaus ist nur in den Fällen von Krankheit, Unfall oder
Militärdienstpflicht des Arbeitnehmers um die Dauer der jeweiligen
Absenz zulässig. Wird hingegen während der Probezeit unbezahlter
Urlaub bezogen, ist gemäss einem aktuellen Entscheid des
Bundesgerichts eine Verlängerung der Probezeit um die Dauer des
Urlaubs nicht möglich.
Schwager Schmid Giusto
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8006 Zürich
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