• Slide

Auch eine nicht ausgedruckte E-Mail ist eine Urkunde

In einem kürzlich ergangenen Entscheid hat das Bundesgericht die E-Mail als eine elektronisch gespeicherte Information definiert, welche als solche in codierter Form vorliegt und nicht direkt lesbar ist.

Im Lichte dieser Definition kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Verfälschung und Versendung einer fremden, selbst nicht ausgedruckten E-Mail den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, sobald die E-Mail beim Adressaten eingeht.