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Nur Psychiater kommen als Gutachter infrage

Straftäter haben sich oftmals sogenannten «sachverständigen Begutachtungen» zu unterziehen. Das Bundesgericht versteht unter einer sachverständigen Person einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, da die Aus- und Weiterbildung der Psychiater einen gewissen Qualitätsstandard gewährleistet und bei nichtärztlichen Sachverständigen stets überprüft werden müsste, ob sie im konkreten Fall die Anforderungen an die Sachkunde erfüllen.