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Lügendetektoren bleiben verboten

In einem kürzlich veröffentlichten Entscheid hat das Schweizerische Bundesgericht seine bisherige Praxis bestätigt, wonach die Verwendung von Lügendetektoren als Methode der Wahrheitsfindung verfassungsmässig unzulässig ist. Lügendetektoren dürfen auch dann nicht eingesetzt werden, wenn dies von der beschuldigten Person zur eigenen Entlastung beantragt wird. Als Methode, welche die Denk- oder Willensfähigkeit einer Person beeinträchtigen kann, wird sie auch von der Anfang 2011 in Kraft getretenen gesamtschweizerischen Strafprozessordnung für verboten erklärt, selbst wenn die betroffene Person ihrer Anwendung zustimmen.