• Slide

Akteneinsicht im Strafverfahren

Beim Recht der beschuldigten Person auf Einsicht in die Akten des Strafverfahrens handelt es sich um einen äusserst bedeutungsvollen Anspruch zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte. Ein entsprechendes Gesuch kann bei der zuständigen Behörde formlos gestellt werden. Das Akteneinsichtsrecht gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Wenn beispielsweise der konkrete Verdacht besteht, dass das Recht dazu missbraucht wird, Zeugen und Mitbeschuldigte zu beeinflussen, kann die Einsicht verweigert werden.

Sodann hat das Bundesgericht in einem aktuellen Entscheid klargestellt, dass auch nach Einführung der gesamtschweizerischen Strafprozessordnung ein Anspruch des Beschuldigten auf Akteneinsicht vor seiner ersten Einvernahme nicht besteht.