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Berechnungsmethoden Unterhalt

Das Gesetz sieht für die Bemessung von Unterhaltsbeiträgen keine bestimmte Berechnungsmethode vor. Gemäss Lehre und Rechtsprechung wird zwischen der einstufig konkreten und der zweistufigen Methode unterschieden (BGE 140 III 337 E. 4.2.2. mit Hinweisen).