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Kein Wissenstest im Einbürgerungsverfahren ohne gehörige Ankündigung

Das Bundesgericht stellt es weiterhin in das Ermessen der Gemeinde, ob Einbürgerungswillige im Rahmen der Prüfung der Integration auch Fragen zum Allgemeinwissen zur Schweiz zu beantworten haben. Zum fairen Verfahren gehört jedoch die Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben, welcher in diesem Zusammenhang fordert, dass solche Tests vorher angekündigt werden. Die Bewerber müssen die Möglichkeit haben, sich wie bei einem schulischen Examen mental darauf einzustellen, um die durch den Überraschungseffekt bewirkten kurzfristigen Wissenslücken zu vermeiden. Wird lediglich zu einem Behördengespräch eingeladen, muss nicht mit einer solchen Prüfung gerechnet werden.