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Persönliche Zumutbarkeit der Leistung von Volljährigenunterhalt

Die Zahlung von Volljährigenunterhalt ist einem Elternteil nur dann in persönlicher Hinsicht unzumutbar, wenn das Kind die alleinige Verantwortung dafür trägt, dass das Eltern-Kind-Verhältnis erheblich gestört oder sogar zerstört ist. Hat das Kind mit seinem Verhalten lediglich dazu beigetragen, dass das Verhältnis nicht gut ist, so ist die Leistung von Volljährigenunterhalt für den betreffenden Elternteil zumutbar.