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Zuweisung der ehelichen Wohnung

Das Gesetz erwähnt nicht, nach welchen Kriterien die Zuteilung der ehelichen Wohnung im Falle einer Trennung erfolgen soll. Lehre und Rechtsprechung sind sich einig, dass die Zweckmässigkeit und nicht die Eigentumsverhältnisse entscheidend sind. Im Vordergrund stehen die Interessen der Kinder, in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Berufliche und gesundheitliche Gründe können zu einer anderen Beurteilung im Einzelfall führen. Nur ausnahmsweise können auch finanzielle Gründe eine Rolle spielen oder Affektionsinteressen zum Tragen kommen.