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Haarpflegeprodukte beeinflussen die Ergebnisse von Haaranalysen

Wurde der Führerausweis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand oder wegen Alkoholabhängigkeit entzogen, muss die betreffende Person für die Wiedererteilung des Ausweises nachweisen, dass sie während mindestens sechs Monaten (bei Alkoholmissbrauch) bzw. während zwölf Monaten (bei Alkoholabhängigkeit) abstinent gelebt hat. Für diesen Nachweis bedarf es in der Regel einer Analyse, bei welcher die Konzentration von Ethylglucuronid im Haar gemessen wird. Während lange Zeit davon ausgegangen wurde, dass alkoholhaltige Haarpflegeprodukte die Messwerte nicht beeinflussen können, hat die Rechtsmedizin nun einsehen müssen, dass die Verwendung gewisser Produkte zu falsch-positiven Werten führen können. Es lohnt sich deshalb, positive Messergebnisse bei gelebter Abstinenz in jedem Fall zu hinterfragen.