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Eigentumsverhältnisse an einer Bargeldschenkung

Mit Urteil vom 13. Juni 2018 hat das Bundesgericht entschieden, dass bei einer Schenkung von Bargeld durch einen Elternteil an einen verheirateten Nachkommen vermutet wird, dass diese dem eigenen Nachkommen – und nicht etwa den Ehegatten gemeinsam – zukommen soll. Es handelt sich dabei um eine natürliche Vermutung, wobei der Vermutungsgegner den Gegenbeweis erbringen kann.