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Foul im Amateurfussball endet vor dem Richter

Das Bundesgericht musste sich kürzlich mit einem Foul in einem Amateurfussballspiel zu befassen: Ein Spieler hatte seinen Gegner mit gestrecktem Bein zu Boden gebracht. Die Folge war ein Knöchelbruch. Während der Schiedsrichter das Foul mit einer gelben Karte ahndete, bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung des Foulspielers durch die kantonalen Instanzen wegen einfacher Körperverletzung. Die höchsten Richter begründeten ihren Entscheid damit, dass sich die in einer Sportveranstaltung zu beachtenden Sorgfaltspflichten aus den anwendbaren Spielregeln und dem allgemeinen Schädigungsverbot ergeben würden. Die Spielregeln würden insbesondere dazu dienen, Unfälle zu vermeiden und die Spieler zu schützen. Aufgrund der Tatsache, dass der Schiedsrichter den Spieler verwarnt hat, sei von einer gewichtigen Verletzung der Spielregeln auszugehen, die ohne Rücksicht auf die Gefahr oder die Folgen für den Gegner begangen wurde. Aufgrund der Gefährlichkeit der Aktion sei die Verletzung der zum Schutz der anderen Spieler aufgestellten Spielregeln als schwer einzustufen, weshalb keine Einwilligung des Gefoulten in das mit einem Fussballspiel verbundene Risiko einer Körperverletzung angenommen werden könne.