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Strengere Alkoholvorschriften für Fahrzeuglenker

Ab 1. Januar 2014 dürfen Neulenker mit Führerausweis auf Probe am Steuer keine Blutalkoholkonzentration von 0.1 Promille oder mehr aufweisen, da nach der neuen Gesetzgebung bei einem solchen Promillegehalt bereits ein Alkoholeinfluss vorliegt. Das faktische Alkoholverbot gilt aber ab sofort auch für Berufschauffeure, Fahrlehrer, Fahrschüler und Begleitpersonen von Lernfahrern. Eine 0,0-Promille-Grenze ist nach Ansicht der Rechtsmediziner deshalb nicht möglich, weil man auch ohne Alkohol zu trinken auf 0,01 Promille kommen könne, etwa durch das Essen. Wer aber 0,1 Promille aufweist, müsse Alkohol getrunken haben.