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Miteigentum an einer ehelichen Liegenschaft

Der Verbleib einer ehelichen Liegenschaft im Miteigentum beider Ehegatten nach der Scheidung ist zulässig, setzt aber ein gewisses Mass an Einigkeit und Zusammenarbeit der Ehegatten nach der Scheidung voraus. In der Regel wird die eheliche Liegenschaft nach der Scheidung ins Alleineigentum eines Ehegatten überführt, falls dieser in der Lage ist, den anderen Ehegatten auszubezahlen. Sollten die finanziellen Voraussetzungen dazu nicht vorhanden sein, so entscheiden sich die Ehegatten für einen Verkauf oder die Versteigerung der Liegenschaft.