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Information von getrennt lebenden Eltern durch die Schule

In der Regel genügt es, wenn die Schule jenen Elternteil informiert, bei dem das Kind unter der Woche lebt. Die Schule darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die Information an den anderen Elternteil weitergeleitet wird. Wenn die Schule konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass die Kommunikation zwischen den Eltern beeinträchtigt ist, stellt sie wichtige, über den Schulalltag hinausgehende Informationen beiden Eltern zu. In diesem Fall sollten auch beide Eltern separate Einladungen zu Gesprächen erhalten. Verfügen (Entscheide) müssen auf jeden Fall beiden Eltern mitgeteilt werden.