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Aufnahme eines Kredits zur Bezahlung einer güterrechtlichen Ausgleichszahlung

Es kann vorkommen, dass ein Ehepartner zur Finanzierung der güterrechtlichen Ausgleichszahlung an den anderen Ehepartner einen Kredit aufnehmen oder die Hypothek einer ehelichen Liegenschaft aufstocken muss. Es ist indessen nicht zulässig, im Bedarf des unterhaltpflichtigen Ehegatten Zinsen für diesen zusätzlichen Kredit zu berücksichtigen, da dies zu einer Schmälerung allfälliger Unterhaltsansprüche des anderen Ehegatten oder der Kinder führen könnte.