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Umwandlung einer Busse in Freiheitsstrafe

Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass eine Busse, die der Gebüsste schuldhaft nicht bezahlt, in eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten umgewandelt wird.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass zwischen Bezahlen der Busse und Absitzen der Freiheitsstrafe gewählt werden kann. Vielmehr kommt der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe erst dann zur Anwendung, wenn der Bussenbetrag selbst nach eingeleitetem und durchgeführtem Betreibungsverfahren vom Gebüssten nicht erhältlich gemacht werden kann.