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Teilnahmerecht nicht sorgeberechtigter Eltern an Elternabenden

Aus Art. 275a ZGB lässt sich kein Anspruch ableiten, auch an Elternabenden in der Schule teilzunehmen, weil an diesen gewöhnlich Themen behandelt werden, welche vor allem die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsverantwortlichen und den Lehrkräften betreffen. Wenn der sorgeberechtigte Elternteil Einwände hat oder andere sachlich gerechtfertigte Gründe für eine Nichtteilnahme sprechen, kann dem nichtsorgeberechtigten Elternteil die Teilnahme an einem Elternabend von der Schule untersagt werden.