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Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Versicherungen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den ausscheidenden Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass er die Möglichkeit hat, von einer bestehenden Kollektiv-Krankentaggeldversicherung in die Einzel-Taggeldversicherung überzutreten. Will der ausscheidende Arbeitnehmer von diesem Übertrittrecht Gebrauch machen, hat er dies der zuständigen Versicherungsgesellschaft innert drei Monaten mitzuteilen.

Der Arbeitnehmer hat nach seinem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis sodann auch die Möglichkeit, die Nichtbetriebsunfallversicherung weiterzuführen. Die Frist zu einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Versicherer beträgt 30 Tage ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schliesslich besteht noch während eines Monats seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nachdeckung für die Risiken von Tod und Invalidität durch die bisherige Pensionskasse.