Führerausweis auf Probe – Achtung Frist!
Wer erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A
(Motorräder) oder B (Personenwagen) einreicht und die Führerprüfung
bestanden hat, erhält zunächst einen Führerausweis auf Probe. Die Probezeit
dauert drei Jahre. Während der Probezeit ist eine Weiterbildung von
insgesamt 16 Stunden zu absolvieren, die auf zwei Kurstage aufgeteilt ist.
Nur ausnahmsweise – wie zum Beispiel im Falle von Krankheit – kann für die
Weiterbildung beim Strassenverkehrsamt um eine Nachfrist von drei Monaten
nachgesucht werden. Wird die Weiterbildung auch während einer solchen
Nachfrist nicht absolviert, wird der unbefristete Führerausweis nicht
erteilt und stattdessen muss ein neues Gesuch für einen Lernfahrausweis
eingereicht werden mit der Konsequenz, dass auch die Prüfungen wiederholt
werden müssen.
Diese Regelung gilt auch für Personen, welche nach dem 1. Dezember 2005 im
Ausland einen Führerausweis der Kategorie A oder B erworben haben.