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Führerausweis auf Probe – Achtung Frist!

Wer erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreicht und die Führerprüfung bestanden hat, erhält zunächst einen Führerausweis auf Probe. Die Probezeit dauert drei Jahre. Während der Probezeit ist eine Weiterbildung von insgesamt 16 Stunden zu absolvieren, die auf zwei Kurstage aufgeteilt ist. Nur ausnahmsweise – wie zum Beispiel im Falle von Krankheit – kann für die Weiterbildung beim Strassenverkehrsamt um eine Nachfrist von drei Monaten nachgesucht werden. Wird die Weiterbildung auch während einer solchen Nachfrist nicht absolviert, wird der unbefristete Führerausweis nicht erteilt und stattdessen muss ein neues Gesuch für einen Lernfahrausweis eingereicht werden mit der Konsequenz, dass auch die Prüfungen wiederholt werden müssen.

Diese Regelung gilt auch für Personen, welche nach dem 1. Dezember 2005 im Ausland einen Führerausweis der Kategorie A oder B erworben haben.