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Ausspionieren eines Handys kann strafbar sein

Wer heimlich im Handy des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin nach gespeicherten SMS sucht, macht sich unter Umständen strafbar. Das Bezirksgericht Zürich kam kürzlich zum Schluss, dass es auch in festen Partnerschaften eine höchstpersönliche Sphäre gebe, zu welcher auch Nachrichten gehörten, die vom Empfänger oder Absender als streng vertraulich betrachtet werden. Beim Ausspionieren des Handys des Partners oder der Partnerin müssten verschiedene Schaltflächen gedrückt werden, um an das Ziel zu kommen, argumentierte der Richter, und aufgrund dieser Hürden sei der Bestand eines schützenswerten Geheimbereichs des Handybesitzers offensichtlich. Eine feste Partnerschaft vermöge daran nichts zu ändern.