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Facebook-User wegen versuchter Schreckung der Bevölkerung verurteilt

Kürzlich hat das Obergericht des Kantons Zürich einen Facebook-User wegen versuchter Schreckung der Bevölkerung verurteilt. Das Gericht geht in seiner Entscheidbegründung davon aus, dass alles als öffentlich zu gelten hat, was nicht im privaten Rahmen geäussert wird. Unter den privaten Rahmen falle der Familien- und Freundeskreis, mit dem man durch persönliche Beziehungen verbunden ist, was bei Facebook-Bekanntschaften jedoch nicht der Fall sei. Entsprechend hätten Äusserungen, die an Facebook-Freunde verschickt werden, öffentlichen Charakter. Ob diese grosszügige Interpretation des Begriffs der «Öffentlichkeit» auch vom Bundesgericht geteilt wird, steht allerdings bislang noch nicht fest.