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Grundsätze beim Umzug eines Elternteils

Das Bundesgericht hat in einem Entscheid vom 14. Juni 2018 die Grundsätze beim Umzug eines Elternteils festgelegt. Die gemeinsame elterliche Sorge darf die Eltern ihrer Niederlassungsfreiheit nicht berauben, indem sie von einem Umzug abgehalten werden. Es ist folglich nicht entscheidend, ob es für das Kind vorteilhafter wäre, wenn beide Eltern am angestammten Ort verbleiben würden, sondern ob das Wohl des Kindes besser gewahrt ist, wenn es mit dem wegzugswilligen Elternteil mitgeht oder wenn es künftig beim zurückbleibenden Elternteil lebt.