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Vertrauensärztliche Untersuchung des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber ist auch ohne entsprechende vertragliche Grundlage berechtigt, eine vertrauensärztliche Untersuchung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers anzuordnen, wenn aufgrund von objektiven Anhaltspunkten Anlass besteht, die Richtigkeit eines vorgelegten Arztzeugnisses in Frage zu stellen. Dieser, aus der sogenannten Treuepflicht der Arbeitnehmenden abgeleitete Grundsatz wurde kürzlich vom Kantonsgericht St. Gallen bestätigt und blieb in der Folge vom Bundesgericht unwidersprochen.