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Abänderung Kinderunterhalt

Wird eine Abänderungsklage auf Herabsetzung des Kindesunterhaltes vom Unterhaltsschuldner eingereicht, so ist eine Abänderung des Kindesunterhaltes frühestens ab dem Zeitpunkt der Klageeinleitung möglich, während im Falle der Klageanhebung durch das Kind auf Erhöhung des Kinderunterhaltsbeitrages nach herrschender Lehrmeinung eine Anpassung auch rückwirkend auf das Jahr vor der Klageeinreichung möglich sein soll.