• Slide

Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland

Zufolge geänderter Rechtsprechung ist der allein obhutsberechtigte Elternteil berechtigt, mit den Kindern ins Ausland zu ziehen, ohne das es hierfür der ausdrücklichen Zustimmung des nicht obhutsberechtigten Elternteils oder einer gerichtlichen Genehmigung bedürfte. Der Wegzug ins Ausland darf allerdings nicht ohne plausible Gründe oder lediglich zur Vereitelung von Kontakten zwischen dem Kind und dem andern Elternteil erfolgen. Ist durch den Wegzug ins Ausland das Kindeswohl gefährdet, kann die Vormundschaftsbehörde oder der Eheschutzrichter zum Erlass von Kindesschutzmassnahmen angerufen werden.