Zumutbarkeit Rückkehr in die Schweiz
Ausgewanderter Schweizer ohne sozialen Bezug zum Ausland respektive der
Möglichkeit der Erzielung eines angemessenen Einkommens:
Einem Vater (gebürtiger Schweizer), der nach der Trennung nach Russland
weggezogen und dort als Selbstversorger lebt, ist eine Rückkehr in die
Schweiz zumutbar und es ist ihm ein hypothetisches Einkommen anzurechnen,
wie er es in der Schweiz erzielen könnte. In einem Entscheid vom 15. Januar
2018 führte das St. Kantonsgericht aus, dass das Bedürfnis des Vaters, in
seiner Wahlheimat Russland als Selbstversorger bzw. Bienenzüchter ein
äusserst bescheidenes Leben ohne nennenswertes Einkommen zu führen, im
Vergleich zum Anspruch der Kinder, dass der unterhaltspflichtige Elternteil
seine Leistungsfähigkeit bestmöglich ausnützt, als nicht schützenswert
einzustufen ist.