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Einbezug der Eltern bei mitwirkungspflichten Entscheiden der Schule

Schullaufbahnentscheid, Entscheide im Bereich der sonderpädagogischen Massnahmen und disziplinarischen Massnahmen gelten als mitwirkungspflichtige Entscheide (§ 56 Abs. 2 VSG und § 62 Abs. 1 VSV). Diese Entscheide werden in der Regel anlässlich eines schulischen Standortgespräches unter Einbezug der sorgeberechtigten Eltern getroffen. Ein Gespräch mit den Eltern findet auch statt, wenn Schwierigkeiten mit einer Schülerin oder einem Schüler nicht in der Klasse gelöst werden können (§ 63 VSV).