• Slide

Schuldneranweisung

Bezahlt ein unterhaltpflichtiger Ehepartner die gerichtlich festgesetzten Unterhaltsbeiträge über Monate hinweg ohne Angabe von Gründen mit einer Verspätung von mehreren Tagen nicht, so kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte erwirken, dass der Arbeitgeber vom Gericht angewiesen wird, ihm den zugesprochenen Unterhalt vom Lohn des pflichtigen Ehegatten zu bezahlen.

Konkubinatsklausel

Enthält eine Scheidungsvereinbarung keine Konkubinatsklausel, darf daraus nicht geschlossen werden, die Parteien hätten vereinbart, dass ein Konkubinat seitens des unterhaltsberechtigten Ehegatten keinen Einfluss auf den nachehelichen Unterhaltsanspruch haben soll. Nach einem knapp zehnjährigem Konkubinat (oder eventuell schon vorher) rechtfertigt sich die Aufhebung des Unterhaltsbeitrages rückwirkend ab Einreichung einer Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils.

Vaterschaftsklage durch das volljährige Kind

Das volljährige Kind kann vor Ablauf eines Jahres seit Eintritt in die Volljährigkeit (bis zum 19. Geburtstag) eine Vaterschaftsklage beim Gericht einreichen. Die Klagefrist kann ausnahmsweise wiederhergestellt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen vor, wenn das volljährige Kind die Identität seines Erzeugers nur mittels DNA-Analyse nachweisen kann und es die Anordnung eines DNA-Gutachtens zunächst in langjährigen und komplexen Verfahren gegen den Willen der Erben des verstorbenen Vaters durchsetzen muss. In diesem Fall erscheint es nicht verspätet, wenn die Vaterschaftsklage unmittelbar nach dem Vorliegen des DNA-Gutachtens eingereicht wird.

Einbürgerung geistig Behinderter

In einem neueren Entscheid hat das Bundesgericht klargestellt, dass einer geistig behinderten Person das Schweizerbürgerrecht nicht verweigert werden darf mit der Begründung, die betreffende Person würde aufgrund ihrer Behinderung gar nicht verstehen, um was es gehe und sie deshalb keinen Willen zur Einbürgerung bilden könne. Würde mit dieser Begründung die Einbürgerung verwehrt, würde eine ganze Untergruppe von Behinderten, nämlich diejenige, die sich aus solchen Menschen zusammensetzt und denen es an der Urteilsfähigkeit hinsichtlich einer Einbürgerung fehlt, von der Erteilung des Bürgerrechts ausgeschlossen. Dies käme einer Diskriminierung gleich.

Persönliche Zumutbarkeit der Leistung von Volljährigenunterhalt

Die Zahlung von Volljährigenunterhalt ist einem Elternteil nur dann in persönlicher Hinsicht unzumutbar, wenn das Kind die alleinige Verantwortung dafür trägt, dass das Eltern-Kind-Verhältnis erheblich gestört oder sogar zerstört ist. Hat das Kind mit seinem Verhalten lediglich dazu beigetragen, dass das Verhältnis nicht gut ist, so ist die Leistung von Volljährigenunterhalt für den betreffenden Elternteil zumutbar.