Wer erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A
(Motorräder) oder B (Personenwagen) einreicht und die Führerprüfung
bestanden hat, erhält zunächst einen Führerausweis auf Probe. Die Probezeit
dauert drei Jahre. Während der Probezeit ist eine Weiterbildung von
insgesamt 16 Stunden zu absolvieren, die auf zwei Kurstage aufgeteilt ist.
Nur ausnahmsweise – wie zum Beispiel im Falle von Krankheit – kann für die
Weiterbildung beim Strassenverkehrsamt um eine Nachfrist von drei Monaten
nachgesucht werden. Wird die Weiterbildung auch während einer solchen
Nachfrist nicht absolviert, wird der unbefristete Führerausweis nicht
erteilt und stattdessen muss ein neues Gesuch für einen Lernfahrausweis
eingereicht werden mit der Konsequenz, dass auch die Prüfungen wiederholt
werden müssen.
Diese Regelung gilt auch für Personen, welche nach dem 1. Dezember 2005 im
Ausland einen Führerausweis der Kategorie A oder B erworben haben.
Die Berücksichtigung von Kosten für die Ausübung des Besuchsrechts im Bedarf
des Unterhaltspflichtigen liegt im Ermessen des Gerichts. Das Gericht
beurteilt die Berücksichtigung dieser Auslagen jeweils unter den gegebenen
finanziellen Verhältnissen sowie auch unter Berücksichtigung der Distanz
zwischen dem Wohnort der Kinder sowie des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Im Falle einer grossen Distanz der Wohnorte der beiden Elternteile erscheint
eine Berücksichtigung einer solchen Position oft nicht als unangemessen.
Muss einem Inhaber des Führerausweises auf Probe der Ausweis entzogen
werden, erhält er einen neuen Führerausweis auf Probe und gleichzeitig wird
die Probezeit um ein Jahr verlängert. Muss der Führerausweis innerhalb der
Probezeit ein zweites Mal entzogen werden, wird der Ausweis annulliert. Ein
neuer Lernfahrausweis kann daraufhin nach einer Wartezeit von mindestens
einem Jahr seit Begehung der zweiten Widerhandlung und nur beim Vorliegen
eines positiv ausgefallenen verkehrspsychologischen Gutachtens ausgestellt
werden.
Es kann vorkommen, dass ein Ehepartner zur Finanzierung der güterrechtlichen
Ausgleichszahlung an den anderen Ehepartner einen Kredit aufnehmen oder die
Hypothek einer ehelichen Liegenschaft aufstocken muss. Es ist indessen nicht
zulässig, im Bedarf des unterhaltpflichtigen Ehegatten Zinsen für diesen
zusätzlichen Kredit zu berücksichtigen, da dies zu einer Schmälerung
allfälliger Unterhaltsansprüche des anderen Ehegatten oder der Kinder führen
könnte.
Wurde der Führerausweis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand oder wegen
Alkoholabhängigkeit entzogen, muss die betreffende Person für die
Wiedererteilung des Ausweises nachweisen, dass sie während mindestens sechs
Monaten (bei Alkoholmissbrauch) bzw. während zwölf Monaten (bei
Alkoholabhängigkeit) abstinent gelebt hat. Für diesen Nachweis bedarf es in
der Regel einer Analyse, bei welcher die Konzentration von Ethylglucuronid
im Haar gemessen wird. Während lange Zeit davon ausgegangen wurde, dass
alkoholhaltige Haarpflegeprodukte die Messwerte nicht beeinflussen können,
hat die Rechtsmedizin nun einsehen müssen, dass die Verwendung gewisser
Produkte zu falsch-positiven Werten führen können. Es lohnt sich deshalb,
positive Messergebnisse bei gelebter Abstinenz in jedem Fall zu
hinterfragen.