Das Vortäuschen einer Bremsung kann einen zu nah aufgeschlossenen
Fahrzeuglenker zum Bremsen veranlassen, weil sich dieser nicht darauf
verlassen kann, dass der vordere Lenker die Bremsen lediglich antippt. In
einem kürzlich veröffentlichten Entscheid stellten die Richter in Lausanne
nun aber klar, dass unter Umständen das Antippen der Bremse bzw. das
Aufleuchten-Lassen der Bremslichter ohne Geschwindigkeitsreduktion doch als
angemessene Abwehr der Gefährdung in Frage kommen kann, wenn das hintere
Fahrzeug zu nahe aufschliesst. Bei Gegenverkehr oder wenn hinter dem zu nahe
aufgeschlossenen Fahrzeug weitere Fahrzeuge folgen, dürfte die Abwehr der
Gefährdung allerdings nicht als angemessen erscheinen.
Bei der Bemessung von Unterhaltszahlungen wird grundsätzlich das gesamte
Einkommen beider Ehegatten angerechnet. Unter Umständen können auch
Rückgriffe auf das Vermögen - jedenfalls für eine beschränkte Zeit –
zumutbar erscheinen. Grundsätzlich für die Einkommensbemessung ausser
Betracht fallen Genugtuungsleistungen, weil sie den Beeinträchtigungen in
der Lebensfreude der betroffenen Personen dienen sollen und nicht dem
Familienunterhalt.
Das Gesetz erwähnt nicht, nach welchen Kriterien die Zuteilung der ehelichen
Wohnung im Falle einer Trennung erfolgen soll. Lehre und Rechtsprechung sind
sich einig, dass die Zweckmässigkeit und nicht die Eigentumsverhältnisse
entscheidend sind. Im Vordergrund stehen die Interessen der Kinder, in der
gewohnten Umgebung bleiben zu können. Berufliche und gesundheitliche Gründe
können zu einer anderen Beurteilung im Einzelfall führen. Nur ausnahmsweise
können auch finanzielle Gründe eine Rolle spielen oder Affektionsinteressen
zum Tragen kommen.
Wer heimlich im Handy des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin nach
gespeicherten SMS sucht, macht sich unter Umständen strafbar. Das
Bezirksgericht Zürich kam kürzlich zum Schluss, dass es auch in festen
Partnerschaften eine höchstpersönliche Sphäre gebe, zu welcher auch
Nachrichten gehörten, die vom Empfänger oder Absender als streng vertraulich
betrachtet werden. Beim Ausspionieren des Handys des Partners oder der
Partnerin müssten verschiedene Schaltflächen gedrückt werden, um an das Ziel
zu kommen, argumentierte der Richter, und aufgrund dieser Hürden sei der
Bestand eines schützenswerten Geheimbereichs des Handybesitzers
offensichtlich. Eine feste Partnerschaft vermöge daran nichts zu ändern.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den ausscheidenden Arbeitnehmer darüber zu
informieren, dass er die Möglichkeit hat, von einer bestehenden
Kollektiv-Krankentaggeldversicherung in die Einzel-Taggeldversicherung
überzutreten. Will der ausscheidende Arbeitnehmer von diesem Übertrittrecht
Gebrauch machen, hat er dies der zuständigen Versicherungsgesellschaft
innert drei Monaten mitzuteilen.
Der Arbeitnehmer hat nach seinem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis sodann
auch die Möglichkeit, die Nichtbetriebsunfallversicherung weiterzuführen.
Die Frist zu einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Versicherer
beträgt 30 Tage ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schliesslich besteht
noch während eines Monats seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nachdeckung für die Risiken von Tod und Invalidität durch die bisherige
Pensionskasse.